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Altersvorsorge-Reform 2027: was auf dich zukommt

Ab 2027 soll die geförderte private Altersvorsorge umgebaut werden. Hier steht, was geplant ist. Und weil das gerade häufig durcheinandergeworfen wird, gleich vorweg: Mit deinen vermögenswirksamen Leistungen hat diese Reform nichts zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Was ab 2027 gilt

Es geht um die steuerlich geförderte private Altersvorsorge, also das System, das viele bis heute unter Riester kennen. Der Gesetzgeber hat es reformiert: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen, der Bundesrat hat ihm am 8. Mai 2026 zugestimmt. Wirksam wird es zum 1. Januar 2027. Das sind die Punkte, die Arbeitnehmer am ehesten betreffen:

  • Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue geförderte Produkte angeboten werden, darunter ein Altersvorsorgedepot, bei dem auf Garantien verzichtet wird und dafür chancenorientierter angelegt werden kann.
  • Die Grundzulage richtet sich nach dem eigenen Beitrag: 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro, danach 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 Euro. Macht höchstens 540 Euro Zulage im Jahr.
  • Je Kind sind bis zu 300 Euro Zulage möglich; den Höchstbetrag gibt es bei 300 Euro eigenem Beitrag pro Kind.
  • Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
  • Für die Zulagen reichen 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 10 Euro im Monat.
  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Du kannst deinen Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen und musst nichts tun.

Wichtig zur Einordnung: Reformiert wird die staatlich geförderte Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung, die du ohne diese Förderung selbst abschließt, ist davon nicht betroffen und bleibt, wie sie ist. Das neue Altersvorsorgedepot ist ein Teil dieser Reform, nicht ihr Ersatz.

Ehrlich eingeordnet: Das Gesetz ist beschlossen (Bundesrat am 8. Mai 2026); die Angaben geben den Stand der Informationen von Bundesfinanzministerium und Deutscher Rentenversicherung vom Juli 2026 wieder. Wie die neuen Produkte im Detail ausgestaltet werden, entscheidet sich erst bei den Anbietern. Das ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, und ich empfehle über diese Seite kein bestimmtes Produkt.

Und was hat das mit meinen vermögenswirksamen Leistungen zu tun? Nichts.

Das ist mir wichtig, weil es gerade oft vermischt wird: Vermögenswirksame Leistungen sind von dieser Reform nicht betroffen. Sie sind ein anderes Thema, in einem anderen Gesetz, mit einer anderen Förderung.

  • VL laufen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz. Die Reform ändert dieses Gesetz nicht.
  • Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar: Vermögenswirksame Leistungen zählen nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Sie werden eigenständig gefördert.
  • VL sind ein Zuschuss deines Arbeitgebers zum Vermögensaufbau. Die Reform betrifft die staatliche Förderung privater Altersvorsorgeverträge. Zwei Paar Schuhe.

Nicht verwechseln solltest du das mit altersvorsorgewirksamen Leistungen. Das klingt fast gleich, ist aber etwas anderes: tarifliche Zuschüsse, die gezielt in die Altersvorsorge fließen. Ob es die bei dir gibt, hängt vom Tarifvertrag deines Arbeitgebers ab.

Warum es wichtig ist, das auseinanderzuhalten

Wenn zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden, triffst du Entscheidungen auf falscher Grundlage. Konkret passiert dann so etwas:

  • Jemand lässt seine VL liegen, weil er denkt, das laufe mit der Reform sowieso aus. Tut es nicht, und dabei ist es Geld vom Arbeitgeber.
  • Jemand unterschreibt einen Altersvorsorgevertrag, weil ihm gesagt wurde, sonst sei seine VL-Förderung weg. Das stimmt nicht.
  • Jemand glaubt, er müsse sich zwischen beidem entscheiden. Muss er nicht, es geht nebeneinander.

Bei so einer Reform wird viel geschrieben, und nicht alles davon ist sauber. Deshalb: Wenn dir jemand etwas zur Altersvorsorge-Reform erzählt, frag nach der Quelle. Meine stehen unten, vom Bundesfinanzministerium und von der Deutschen Rentenversicherung, und du kannst dort selbst nachlesen. Informier dich in Ruhe, bevor du irgendwo unterschreibst. Die Reform gilt ab 2027, du hast Zeit.

Wenn du dazu reden willst

Ich ordne mit dir ein, was die Reform für deine Situation bedeutet, und getrennt davon, ob dir vermögenswirksame Leistungen zustehen. Ich sitze in Bergisch Gladbach und bin für dich in Köln, Leverkusen und ganz Nordrhein-Westfalen da, auf Wunsch auch online. Kostenlos und ohne Verkaufsdruck.

Die ausführliche Analyse der Reform mit allen Zahlen, dem Altersvorsorgedepot und der neuen Zulagenrechnung habe ich hier aufgeschrieben: Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027. Passend dazu auch mein Ratgeber zur Altersvorsorge und zur Rentenlücke.

Quelle

  1. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), unter anderem zur Grundzulage sowie zu vermögenswirksamen und altersvorsorgewirksamen Leistungen. bundesfinanzministerium.de (abgerufen am 24. Juli 2026)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge, Meldung vom 11. Mai 2026 (Zustimmung des Bundesrats am 8. Mai 2026). deutsche-rentenversicherung.de (abgerufen am 24. Juli 2026)

Autor: Kevin Zagorsak, geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK), Bergisch Gladbach. Ich bin persönlich für dich da in Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Düsseldorf und Bonn sowie in ganz Nordrhein-Westfalen, auf Wunsch auch online.